Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.1985 - 9 B 390.85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,7947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Politische Verfolgung eines Asylantragstellers
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.07.1985 - 11 A 20/85
- BVerwG, 04.11.1985 - 9 B 390.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1985 - 9 B 390.85
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine Tatfrage einer Rechtssache auch dann keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu geben vermag, wenn ihre Beantwortung eine über den Einzelfall hinausgehende tatsächliche Bedeutung hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).